AGBDSGVO


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preis laut Tarif

2. Aus­führung:

Die zum Waschen, Chemis­chreini­gen, Fär­ben, Bügeln, Span­nen usw. über­nomme­nen Gegen­stände wer­den fachgemäß und mit großer Sorgfalt bear­beit­et. Die Art der Behand­lung bleibt der fach­män­nis­chen Beurteilung des Unternehmens über­lassen. Hat der Unternehmer den Kun­den indi­vidu­ell zusät­zlich zu den all­ge­meinen in Punkt 3. aufgezählten Beschädi­gungs­ge­fahren, ins­beson­ders auf die Gefahr bes­timmter Schä­den bei Bear­beitung der über­nomme­nen Gegen­stände hingewiesen und die Befreiung von der Haf­tung für Schä­den der Bear­beitung vere­in­bart und sich dies schriftlich bestäti­gen lassen, so wird er von der Haf­tung für die Beschädi­gung frei. Dies trifft ins­beson­dere auf eine fehlende Pflegekennze­ich­nung zu.

3. Haf­tung:

Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bear­beitung der Gegen­stände kann es zu Beschädi­gun­gen kom­men, an denen dem Unternehmer kein Ver­schulden und damit auch keine Schaden­shaf­tung trifft. Dies gilt insbesondere:

a) für Män­gel der bear­beit­eten Gegen­stände, die erst während der Bear­beitung her­vorkom­men und in der Beschaf­fen­heit der Gegen­stände begrün­det sind, wie ungenü­gende Echtheit der Farbe u. dgl.,

b) für Ein­laufen von Gegen­stän­den, sofern keine Faser­schädi­gung einge­treten ist,

c) für Gegen­stände, die eine falsche Tex­tilpflegekennze­ich­nung tra­gen und bei denen durch Inau­gen­schein­nahme und ein­fache Proben nicht die entsprechende richtige Reini­gungsart fest­gestellt wer­den kann,

d) für das Her­vorkom­men von Fleck­en und das Auflösen gek­lebter Stellen,

e) für Beschädi­gen oder Einge­hen von Kra­gen und Man­schet­ten bei Hem­den und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Mate­r­i­al hergestellt sind,

f) für Knöpfe, Schnallen, Reißver­schlüsse und ähn­lich­es Zube­hör aus nicht reini­gungs­beständi­gem Material.

g) für das Reis­sen von zu dünn geschlif­f­en­em Leder,

h) für das Her­vortreten von ins­beson­dere kaschierten Vernar­bun­gen und Ver­let­zun­gen des Leders,

i) für Ein­sprung und Fal­tenbil­dung durch Überspan­nung des Leders.

4. Fär­ben:

Beim Fär­ben wer­den Kun­den­wün­sche nach Art der Aus­führung nach Möglichkeit berück­sichtigt. Für völ­lige Übere­in­stim­mung mit den Farb­mustern kann jedoch keine Gewähr über­nom­men werden.

5. Liefer­t­er­min:

Schaden­er­satzansprüche aus dem Ver­lust kön­nen erst dann gestellt wer­den, wenn die Liefer­frist um mehr als 5 Wochen über­schrit­ten wird. Nur für Schä­den am Reini­gungsgut wird gehaftet. Für darüber hin­aus­ge­hende Schä­den (Folgeschä­den) wird nur bei grober Fahrläs­sigkeit und Vor­satz gehaftet.

6. Rekla­ma­tions­frist:

Allfäl­lige Bean­stan­dun­gen sollen im eige­nen Inter­esse ehest bzw. vor Ent­fer­nung des Merkze­ichens, jeden­falls bevor der betr­e­f­fende Gegen­stand getra­gen oder bear­beit­et wurde, gel­tend gemacht werden.

7. Schaden­er­satz bei Ver­lust oder Beschädigung *):

Bei Ver­lust oder irrepara­bler Beschädi­gung wird bei Vor­liegen eines Anschaf­fung­spreis­beleges der gemeine Wert des Gegen­standes im Zus­tand der Über­gabe vergütet, wobei jew­eils vom Neuw­ert für das 1. Jahr 30 %, für das 2. Jahr weit­ere 20 %, für das 3. Jahr weit­ere 10 % und für das 4. Jahr weit­ere 10 % abge­set­zt wer­den. Ab dem 5. Jahr wer­den aus Kulanz­grün­den keine weit­eren Abzüge berech­net. Sofern kein Anschaf­fung­spreis­be­leg vorgelegt wer­den kann, sind Zeit­punkt des Kaufes und Verkaufs­fir­ma bekan­ntzugeben. Der Gegen­stand geht ins Eigen­tum des Unternehmens über.

8. Abhol­ung:

Die über­nomme­nen Waren sind spätestens inner­halb von 6 Monat­en, gerech­net vom Tag der Über­nahme, abzu­holen. Bei Nichtab­holen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monat­en zu ver­w­erten und den Erlös mit Put­zlohn und Lagerungskosten (laut Aushang/Preisliste) aufzurechnen.

9. Über­gabe:

Die Über­gabe der Ware erfol­gt nur gegen Rück­gabe des Über­nahmescheines und erfol­gter Bezahlung. Kann der Über­nahmeschein nicht vorgelegt wer­den, wird die Ware nur gegen Ausweisleis­tung ausgefolgt.

Gültig seit Juli 2001

Der Kunde hat diese im Geschäft­slokal ersichtlich gemacht­en All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen zur Ken­nt­nis genom­men und erk­lärt sich mit der Ent­ge­gen­nahme des Über­nahmescheines mit ihnen ein­ver­standen, und zwar auch namens ander­er Per­so­n­en, für die er die Ware zur Bear­beitung übergibt.

*) Pkt. 7 der AGB wurde dem Kartell­gericht als unverbindliche Ver­band­sempfehlung angezeigt.

In diesen Geschäfts­be­din­gun­gen der Bun­desin­nung sind die Bes­tim­mungen des Kon­sumenten­schutzge­set­zes berücksichtigt.

Datenschutzgrundverordnung

Name und Anschrift der ver­ant­wortlichen Stelle
alpha­clean Tex­til­reini­gung Per­tich & Co. OHG
Davidgasse 55
1100 Wien

Geschäft­sleitung
Alfred Per­tich, Geschäftsführer
Kurt Per­tich, Geschäftsführer

Ver­ant­wortlich­er im Sinne Datenschutzgrundverordnung
Alfred Per­tich, Geschäftsführer

Zweckbes­tim­mung der Daten­er­he­bung, ‑ver­ar­beitung oder ‑nutzung
Ver­trieb, Verkauf sowie Ver­mit­tlung von Pro­duk­ten und Dien­stleis­tun­gen und aller damit ver­bun­de­nen Nebengeschäfte im Bere­ich Textilreinigung.
Neben­zwecke sind unter­stützende Funk­tio­nen ins­beson­dere die Per­son­al- und Liefer­an­ten­ver­wal­tung. Durch­führung der Daten­ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en für eigene Zwecke sowie im Auf­trag von Auf­tragge­bern gemäß den beste­hen­den Vertragsvereinbarungen.

Beschrei­bung der betrof­fe­nen Personengruppen
Es wird zu fol­gen­den Grup­pen zur Erfül­lung der Zweckbes­tim­mung aufge­führten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bzw. Datenkat­e­gorien erhoben, ver­ar­beit­et und genutzt:
Kun­den­dat­en: ins­beson­dere Stam­m­dat­en und Kon­tak­t­dat­en, wie Telefon‑, Fax- und E‑Mail-Dat­en, Kon­tak­this­to­rie sowie Dat­en und ins­beson­dere Auf­trags­dat­en die zur Ver­tragser­fül­lung und Ver­rech­nung notwendig sind.
Beschäftig­ten­dat­en: Zu Beschäftigten zählen ins­beson­dere: Arbeit­nehmer, Auszu­bildende, Bewer­ber, Aus­geschiedene und Prak­tikan­ten. Ver­ar­beit­et wer­den Ver­trags­dat­en und Leis­tungs­dat­en soweit dies für die Entschei­dung über die Begrün­dung eines Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es oder nach Begrün­dung des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es für dessen Durch­führung oder Beendi­gung erforder­lich ist.) Beispiele: Ver­trags- und Abrech­nungs­dat­en, Dat­en zur Per­son­alver­wal­tung und ‑steuerung; Arbeit­szeit­er­fas­sungs­dat­en sowie Zutrittskon­troll­dat­en; Ter­min­ver­wal­tungs­dat­en; Dat­en im Rah­men der Unternehmen­skom­mu­nika­tion und IT-Sys­tem­nutzung und der hier­bei geset­zlich erforder­lichen Pro­tokol­lierung, vorgeschriebene Dat­en welche für geset­zliche Bes­tim­mungen von Behör­den benötigt wer­den sowie Bank­dat­en zur Lohn- und/oder Entgeltauszahlung.
Liefer­an­ten­dat­en: Liefer­an­ten / Dien­stleis­ter / Ver­mit­tler (ins­beson­dere Kon­tak­t­dat­en, wie Telefon‑, Fax- und E‑Mail-Dat­en, Kon­takt- und Auf­tragshis­to­rie sowie weit­ere Dat­en die zur Ver­tragser­fül­lung notwendig sind).

Empfänger oder Kat­e­gorien von Empfängern der Daten
Öffentliche Stellen, die Dat­en auf­grund geset­zlich­er Vorschriften erhal­ten dür­fen oder anfordern (z.B. Finanzbe­hör­den, Sozialver­sicherungsträger, Aufsichtsbehörden).
Externe Stellen (Auf­tragge­ber und Auf­trag­nehmer) im Rah­men der Auftragsdatenverarbeitung.
Weit­ere externe Stellen wie z.B. Banken / Steuer­ber­ater / Recht­san­wälte / IT Dien­stleis­ter (Soweit dies zur Erfül­lung des Ver­tragsver­hält­niss­es notwendig ist.).
Interne Ver­ar­beitung, Per­so­n­en / Abteilun­gen, die an der Aus­führung des jew­eili­gen Ver­tragsver­hält­niss­es beteiligt sind (im Wesentlichen: Per­son­alver­wal­tung, Finanzbuch­hal­tung, Waren­wirtschaft, Einkauf, Ver­trieb, Telekom­mu­nika­tion und IT).

Regel­fris­ten für die Löschung der Daten
Es beste­hen Auf­be­wahrungspflicht­en welche Sich nach den Ver­tragsver­hält­nis­sen, berechtigten Inter­essen des Ver­ant­wortlichen, geset­zlichen Bes­tim­mungen und/oder ein­er Ein­willi­gung des Betrof­fe­nen richt­en. Nach Ablauf dieser Fris­ten wer­den die entsprechen­den Dat­en rou­tinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Ver­tragser­fül­lung erforder­lich sind.

Der Schutz Ihrer per­sön­lichen Dat­en ist uns ein beson­deres Anliegen. Wir ver­ar­beit­en Ihre Dat­en daher auss­chließlich auf Grund­lage der geset­zlichen Bes­tim­mungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen informieren wir Sie über die wichtig­sten Aspek­te der Daten­ver­ar­beitung im Rah­men unser­er Website.

Kon­takt mit uns
Wenn Sie per E‑Mail Kon­takt mit uns aufnehmen, wer­den Ihre angegebe­nen Dat­en zwecks Bear­beitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfra­gen sechs Monate bei uns gespe­ichert. Diese Dat­en geben wir nicht ohne Ihre Ein­willi­gung weiter.

Ihre Rechte
Ihnen ste­hen bezüglich Ihrer bei uns gespe­icherten Dat­en grund­sät­zlich die Rechte auf Auskun­ft, Berich­ti­gung, Löschung, Ein­schränkung, Datenüber­trag­barkeit, Wider­ruf und Wider­spruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en gegen das Daten­schutzrecht ver­stößt oder Ihre daten­schutzrechtlichen Ansprüche son­st in ein­er Weise ver­let­zt wor­den sind, kön­nen Sie sich bei uns (office@alphaclean.at) oder der Daten­schutzbe­hörde beschweren.

Sie erre­ichen uns unter fol­gen­den Kontaktdaten:
alpha­clean Tex­til­reini­gung Per­tich & Co. OHG
Davidgasse 55
1100 Wien
Tel.: 01/479 12 36
office@alphaclean.at

alpha­clean Tex­til­reini­gung Per­tich & Co. OHG
Alfred Pertich

Wien, 25.5.2018